Vortrag I. Küttner

Irmelin Küttner

Stand: 16.04.2012

Einführung in die Kulturlandschaft

Die historische Kulturlandschaft erfährt seit 1990 eine Renaissance in Gesetzen, Programmen, Tagesthemen und Publikationen, auch international als neugeschaffene Kategorie der UNESCO-Welterbe-Liste (1992).

Die Kulturlandschaft ist eine durch den Menschen in unterschiedlichen Epochen umgestaltete Naturlandschaft. Ihr Charakter und Aussehen ist abhängig von den natürlichen Gegebenheiten wie Klima, Geographie, Boden und Wasserhaushalt, von der Art und Weise der Landnutzung und von politischen, wirtschaftlichen, wissenschaftlichen wie technischen Einflüssen. Der dynamische Wandel ist ein Wesensmerkmal der historischen Kulturlandschaft. Sie ergibt in der Regel einen regional abgrenzbaren Landschaftsausschnitt mit Landschaftsteilen und Elementen: es sind Zeugnisse der Besiedlung und Kultivierung eines Landes, Formen land- und forstwirtschaftlicher Flächennutzung, gärtnerischer Gesamtanlagen, Infrastrukturen, erhaltene Ortskerne, Gehöftgruppen  usw. Die organisch entwickelte Kulturlandschaft entfaltet als Träger materieller und geschichtlicher Überlieferung eine eigene Wertigkeit. Der Zusammenklang von Landschaft, Siedlung und Hausbau ist das Ergebnis einer Jahrhunderte langen gemeinsamen Entwicklung. Das Kulturlandschaftsgefüge bietet in seiner Vielschichtigkeit den Menschen Heimat, Geborgenheit und Orientierung. Herausgelöst werden können Denkmallandschaften, Industrie-, Verkehrs-, Herrschafts-, Park-, Wehr-, Dorf- und Stadtlandschaften. Assoziative Kulturlandschaften manifestieren geistige Bezüge, zuzuordnen sind Religionen, Kunst oder Literatur.

Der Veränderungsprozess von Naturlandschaften zu Kulturlandschaften verlief langsam, erst mit dem epochalen Umbruch von der Agrar-  zur Industriegesellschaft seit der Mitte des 19. Jh. beschleunigte sich der Formenwandel, der in seiner Intensität regionale und lokale Unterschiede aufweist. Für die überkommenen Kulturlandschaftsbestandteile gehen von der fortschreitenden Erweiterung der Siedlungs-, Gewerbe- und Verkehrsflächen, von Flurbereinigungsmaßnahmen und dem Rückzug der Landwirtschaft erhebliche Gefahren und Verluste aus.
Bewahrung, Schutz und Weiterentwicklung von gewachsenen Kulturlandschaften sind eine Querschnitts- und verpflichtende Daueraufgabe mit dem Ziel, die Nutzung und Berücksichtigung prägender Eigenschaften mit ihren Kultur-, Bau- und Naturdenkmalen zu bewahren. Eine Zerstörung der traditionellen Landschaften mit ihren Bestandteilen führt zum Verlust von Identitäten und Lebensqualität. Reine Naturlandschaften sind kaum noch erlebbar. Ganze Landschaften als großflächige Einheiten zu bewahren, stehen modernen Nutzungstrends entgegen. Daher ist es sinnvoll, Teile von Landschaften, typische oder seltene Strukturen und Elemente aus den Geschichtsepochen als Bausteine historischer Kulturlandschaften auszuwählen und durch Projekte zu fördern. Auf Kreis- und Kommunalebene übernehmen nach Gesetzeslage Fachbehörden der Denkmalpflege und des Naturschutzes, der Raumordnung und Landesplanung, Interessenvertretungen aus Industrie, Land- und Forstwirtschaft sowie Dienstleistung Verantwortung und Entscheidungen.

In den meisten Bundesländern besteht ein Nachholbedarf in der Ausweisung von Kultur- und Denkmallandschaften. Ansätze von geographischen Landesbeschreibungen finden sich bereits im 18. Jh. Die Termini „historische Landschaft“ und „historische Kulturlandschaft“ sind schon in den Arbeiten von Josef Wimmer 1885 nachweisbar. Zukunftsgerichtete Aufgabe ist es, den realen Lebensraum in seinem kulturhistorischen Wert zu analysieren und zu stabilisieren, um Vernachlässigung und Vernichtung von Kulturgut einzuschränken. Erschwerend wirken sich derzeit unterschiedliche Begrifflichkeiten und uneinheitliche Definitionen von historischer Kulturlandschaft in der bundesdeutschen Gesetzgebung aus, erwachsen aus mangelhafter Kenntnis am Bestand und Bewertungsunsicherheiten. Eine Diskrepanz zwischen wissenschaftlichem Anspruch und Praxis wird deutlich. Die Quellenlage ist oft schwierig, weil viele Archivalien und Schriften im Zweiten Weltkrieg vernichtet, europaweit verstreut oder nicht mehr zugänglich sind.

In Baden-Württemberg und im Bodenseeraum sind großflächige Erhebungen und Bewertungen der Kulturlandschaft punktuell durchgeführt (z.B. Landkreis Konstanz, Insel Reichenau).
Für die Region Bodensee-Oberschwaben liegen eine Fülle von Daten zu historischen Zeugnissen vor. Interdisziplinär und ämterübergreifend lassen sich die vorhandenen Dokumentations- und Erfassungssysteme (durch die Anwendung von GIS-Werkzeugen – Geoinformationssystem) als Koordinierungs- und Planungsinstrument für Schutzziele und Leitbilder konkreter Kulturlandschaften ausschöpfen.

In Deutschland wird mit unterschiedlicher Intensität an einer flächendeckenden Bestandsaufnahme regionaltypischer Eigenschaften und Kriterien gearbeitet. Die im Aufbau begriffenen digitalen Kulturlandschaftskataster bilden die Grundlage für Programme zur Erforschung, zum Schutz und behutsamen Weiterentwicklung einzigartiger Kulturlandschaften. Ihre natürlichen und kulturellen Potentiale sind prädestiniert Fremdenverkehr und Tourismus zu erschließen. Dieser trägt in der Bodensee-Region dazu bei, historische Wirtschaftsformen, beispielsweise den traditionellen ökologischen Landbau, zu pflegen, Schutzgebiete zu finanzieren und der ansässigen Bevölkerung Einkommensquellen (z.B. Biobetriebe) zu sichern.

Einführung in die Hauslandschaft im Bodenseeraum

„Jede Hauslandschaft ist ein Indikator wirtschaftlicher Verhältnisse, sozialer Beziehungen und kultureller Leistungen einer Zeit und einer Gegend. Im Wandel der Hauslandschaft spiegeln sich gesellschaftliche Prozesse … materiell wieder…“ – soweit die Definition von Wolfgang Rüther 2008.

Im Bodenseeregion treffen wir in zwei Großräumen auf zwei historische Hauslandschaften: im westlichen Teil, im Linzgau, auf den bis zum Beginn des 20. Jh. errichteten zweistöckigen Fachwerkbau in Ständer- oder Geschossbauweise und im waldreichen östlichen Teil des Kreisgebietes auf den bis um 1800 verbreitete eingeschossigen Vollholzbautyp, den Block- und Bohlen- bzw. Balkenständerbau. Fast alle Wandgefüge sind inzwischen im Erdgeschoss oder ganzheitlich verputzt oder verbrettert.

Beiden Grundformen ist das quergeteilte Einhaus mit Sattel- oder Walmdach seit Jahrhunderten gemein. Die ehemaligen Grundherren-, Bauern- und Handwerkerhäuser vereinen in sich horizontal ein Wohn- und Wirtschaftsgebäude als Wohnstall- bzw. Wohnscheunenhaus. Daneben waren vielerlei gesonderte Wirtschafts- und Funktionsgebäude verbreitet, welche in Einzelfällen in Feld- und Bruchsteinmauern aufwiesen.

Der größte Teil der baulichen Überlieferungen stammt aus dem 18. und 19. Jh., in Ausnahmefällen sind Beispiele aus dem 16. und 17. Jh. überkommen. Tradierte Grundrissqualitäten garantierten hohe Nutzungsstandards. In hervorragender Anpassung an sozialökonomische Umbrüche bewährten sich sowohl Fachwerk- als auch Vollholzbauten als langlebige Gebäudetypen. Die konstruktiven Merkmale, gestalterischen Ausprägungen und Grundrisse der Altbauten werden wir auf der Exkursion kennen lernen.

Im badischen Linzgau mit seinen typischen Haufendörfern war der sozialökonomische Gegensatz zwischen den großen Lehensbauern und den Mittel- wie Kleinbauern ausgeprägter als im württembergischen östlichen Bodenseegebiet. Hier waren in den Weilern und Einzelhofsiedlungen ärmere mittel- und kleinbäuerliche Betriebe ansässig,  die mit der Industrialisierung und Umstellung von Ackerbau auf Viehhaltung und Grünlandwirtschaft sowie Obst- und Hopfenanbau seit dem 19. Jh. an Bedeutung verloren. Diese Entwicklung hatte erhebliche Veränderungen der überlieferten Bausubstanz durch Um- und Ausbauten zur Folge. Ziegelgemauerte Wohn- und Wirtschaftsgebäude, getrennt voneinander, setzten sich durch.

Mit der tendenziellen  Auflösung tradierter wirtschaftlicher Einheiten und der Zunahme außerlandwirtschaftlicher Arbeitsplätze dringen bürgerlich-städtische Lebensformen und Architekturen in die Dorfgesellschaft. Das Schicksal eines Großteils des historischen Hausbaus ist besiegelt. Durch Nichtgebrauch sind die älteren Bauernhäuser, Neben- und Sonderbauten dem Verfall preisgegeben. Bei Bauprojekten in Denkmalbereichen sollten nach Möglichkeit Grundsatzmerkmale landschaftsbezogenen Bauens zur Anwendung kommen. Werterhaltung, Adaption und einfügsamer Neubau unter Verzicht auf Pseudo-Rustikalität verhindern Beliebigkeit, Austauschbarkeit und Banalisierung im ländlichen Bauwesen und Städtebau. Der Einsatz von industriell gefertigten Bauteilen und ortsfremden Baustoffen entwertet das bauliche Erbe und zerstört vertraute Hauslandschaften.

Die Realisierung nutzungsbezogener Funktionen, technischer Nachrüstung und innovativer Neuplanung bei Altgebäuden erfordert kommunalpolitischen Willen und fachbezogene Anleitung. Ohne den Meinungsaustausch mit der örtlichen Bevölkerung sind die anspruchsvollen Planungen und Aufgaben für eine neue Regionalität, auch im Bodenseeraum, nicht leistbar. Es wird für uns interessant, in wieweit das ökologische Bauen unserer Tage im Gebiet seinen Niederschlag findet.

Die vernetzten Bildungs- und Kulturangebote in der einzigartigen Kulturlandschaft helfen, das Bewusstsein für die Modellregion weiter zu vertiefen. Informationszentren, Musiksommer, Lehrpfade, Ausstellungen und Führungen tragen zur Landschaftsinszinierung für Urlauber und Besucher bei. Authentizität und lokale Attraktivität der Bodenseeregion werden selbstbewusst herausgestellt und stärken bürgerschaftliches Engagement.

Quellen:

  • Petra Sachs, Bauernhäuser im Bodenseekreis. Ein Führer zu Zeugnissen ländlicher Baukultur, Friedrichshafen 1985.
  • Gerhard Henkel, Der Ländliche Raum, Gegenwart und Wandlungsprozesse seit dem 19. Jahrhundert in Deutschland, Stuttgart-Leipzig 1999.
  • Irmelin Küttner, Entwurf für Historische Kulturlandschaften. Ihre Strukturen und Elemente im Land Brandenburg, BLDAM Typoskript 2003.
  • Reihe Bund Heimat und Umwelt (BHU), Bonn 2008, Autorenkollektiv, Kulturlandschaftliche Informationssysteme in Deutschland. Erfassen – Erhalten – Vermitteln.
  • Hansjörg Küster (Hrsg.), Kulturlandschaften, S. 117 und 119, in: Reihe Stadt und Region als Handlungsfeld, Frankfurt/Main 2008.
  • BHU 2010, Kulturlandschaft in der Anwendung, Claudia Rodat, Kulturlandschaftsforschung am westlichen Bodensee, S. 80-85.
  • BHU 2010, Autorenkollektiv, Regionale Baukultur als Beitrag zur Erhaltung von Kulturlandschaften.